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Aufgabenteilung zwischen der der öffentlichen Hand und der Maurice E. and Martha Müller Foundation

Baukredite
Mit der Gründung der privatrechtlichen Maurice E. and Martha Müller Foundation (MMMF) wurde die Aufgabenteilung zwischen der MMMF und der öffentlichen Hand (Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern) geregelt. Der Rahmenvertrag hält fest, dass die Maurice E. and Martha Müller Foundation – ohne Beiträge aus Steuermitteln der öffentlichen Hand – für die Baukosten aufkommt. Für die Finanzierung des Baus war also kein politischer Entscheid notwendig.

Betriebskredite
Anders sieht dies für die Sicherstellung der Betriebsmittel aus. Gemäss der Aufgabenteilung zwischen der Maurice E. and Martha Müller Foundation und der öffentlichen Hand werden die Betriebsmittel je zur Hälfte von Kanton und Stadt sichergestellt.

Auf kommunaler Ebene wird das jährliche Betriebsdefizit im Rahmen des kantonalen Kulturförderungsgesetzes von der Einwohnergemeinde der Stadt Bern und den Regionsgemeinden gemeinsam getragen (Stadt 39 Prozent, Regionsgemeinden 11 Prozent). Die Finanzierung in diesem Rahmen ist gesichert für die Jahre 2004–2007. Danach sind die Verträge neu auszuhandeln.

Auf kantonaler Ebene liegt die Kompetenz für die Gewährung eines wiederkehrenden Kredits beim Parlament, dem bernischen Grossen Rat.

Zu einem Entscheid des Souveräns kann es dann kommen, wenn nach dem Entscheid des Grossen Rates das fakultative Referendum ergriffen wird, das heisst, wenn 10'000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons mit ihren Unterschriften verlangen, dass die Frage an der Urne entschieden wird.



Weitere Informationen
Kulturverträge2002/2003: Subventionen des Zentrum Paul Klee.
Auszüge aus dem Rahmenvertrag zwischen der Maurice E. and Martha Müller Foundation (MMMF) und der öffentlichen Hand (Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern).
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