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Paul Klee-Museum und Museum für Gegenwartskunst. Weiteres Vorgehen festgelegt

27.05.1998

Die Politiker an der Spitze der Projektorganisation haben die Ziele für das weitere Vorgehen bei der Planung des Paul Klee-Museums und des Museums für Gegenwartskunst in Bern gesteckt, die bis Ende 1998 erreicht werden müssen. Der Standortentscheid ist für September 1998 zu erwarten; der internationale Gestaltungswettbewerb wird voraussichtlich Anfang 1999 ausgeschrieben.

Für das Paul Klee-Museum und für das Museum für Gegenwartskunst verfolgen der Kanton, die Stadt und die Burgergemeinde Bern sowie die Stiftung Kunsthalle eine gemeinsame Strategie. Dabei hat das Paul Klee-Museum sachlich und zeitlich Priorität. Soweit möglich werden das Paul Klee-Museum und das Museum für Gegenwartskunst als Einheit geplant. Für den möglichen Standort „Altes Progymnasium“ steht die maximal verfügbare Fläche fest. Die Investitions- und Betriebskosten sind in der Grössenordnung bestimmt. Das gilt auch für die Summe, die von Privaten mindestens beigesteuert werden soll. Weitere Standorte im Perimeter von der Schützenmatte bis zum Waisenhausplatz werden vom Planungsbüro Metron geprüft. Sie müssen betrieblich die Vorgaben für den Standort „Altes Progymnasium“ erreichen. Bei vergleichbaren Verhältnissen wird ein Neubau vorgezogen. Der Standortentscheid wird im September getroffen.
 
Die weiteren Planungsschritte wurden wie folgt festgelegt

  • Entscheid über den Standort bis Ende September 1998.
  • Überprüfung der Konzepte, der betrieblichen Anforderungen, des definitiven Raumprogramms, der finanziellen Rahmenbedingungen bis Ende September 1998.
  • Vereinbarung über die Werke, das Konzept, das Raumprogramm, den Betrieb und die Finanzierung des Museums für Gegenwartskunst bis Ende September 1998.
  • Eröffnung des internationalen Gestaltungswettbewerbs im Januar 1999.
  • Antrag für den Projektierungskredit bis Ende Januar 2000.
  • Bildung der Trägerschaft bis Ende 2000.
  • Antrag zum Baukredit bis Ende Januar 2001.


Falls der Standortentscheid zu Gunsten des „Alten Progymnasiums“ ausfällt, wird in einem gesonderten Verfahren die Voraussetzung für den neuen Standort der Schulen geschaffen werden. Der Beschluss darüber soll 1999 gefasst werden. Die Schulen müssen in diesem Fall Ende 2001 ihren neuen Standort beziehen können.



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