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Vorlage 4: Landverkauf an den Kanton Bern und Baurechtszusicherung an die Maurice E. and Martha Müller Foundation

Grundstückverkauf und unentgeltliches Baurecht
Die grosszügige Schenkung von Prof. Maurice E. Müller und seiner Gattin Martha Müller-Lüthi macht es möglich, dass das projektierte Paul Klee-Zentrum im Berner Schöngrün-Quartier realisiert werden kann. Im Gegenzug hat sich die öffentliche Hand im Rahmenvertrag mit der Bauherrin (Maurice E. and Martha Müller Foundation) verpflichtet, das für die Errichtung des Zentrums benötigte Land (Areal C) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Vorlage 4: Landverkauf an den Kanton und unentgeltliche Baurechtszusicherung für 80 Jahre
Als vierte Vorlage unterbreitet der Berner Stadtrat einstimmig dem Stadtberner Stimmvolk zur Annahme:

Den Landverkauf an den Kanton Bern zum Preis von 5 Millionen Franken.

Die Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts für 80 Jahre zu Gunsten der Bauherrin (Maurice E. and Martha Müller Foundation).

Die wichtigsten Details zu dieser Vorlage
1. Schöngrün bleibt «grün»
Seit 1979 befindet sich das Areal C als Friedhofsreserve in Stadtbesitz und wurde 1989 der Landwirtschaftszone zugewiesen (Initiative «Umgebung Wittigkofen bleibt grün»). Die ökologisch sensible Planung und Erschliessung der Stadtberner Baudirektion und das filigrane Architekturprojekt Renzo Pianos (erste Pläne, Vorprojekt) stellen die Stossrichtung der genannten Initiative keineswegs in Frage. Vielmehr wird das Schöngrün-Quartier durch die Realisierung des Paul Klee-Zentrum als attraktives Naherholungsgebiet bewahrt und aufgewertet.

2. Landverkauf an den Kanton
Gemäss Vereinbarung teilen sich Stadt und Kanton die der öffentlichen Hand entstehenden Kosten je zur Hälfte. Bei einem Grundstückswert von 9.8 bis 10.5 Mio. Franken (neutrales Schätzgutachten) haben sich Stadt und Kanton als «einfache Gesellschaft» (Kaufvertrag) auf einen Wert von 10 Millionen Franken und damit auf einen Verkaufspreis von 5 Millionen Franken geeinigt. (Im erwähnten Kaufvertrag behält sich die Stadt Bern das Recht vor, Teile des Areals für eine allfällige Erweiterung des Schosshaldenfriedhofs zurückzukaufen.)

3. Abschreibung und Einnahmenverzicht durch unentgeltliches Baurecht
Der neue Wert der Parzelle macht eine Abschreibung der Stadt Bern von CHF 1'422’652 erforderlich. Die unentgeltliche Baurechtszusicherung für 80 Jahre an die Bauherrin führt zudem für Stadt und Kanton Bern zu einem jährlichen Einnahmenverzicht von je rund CHF 240’000.



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